Du leistest als Gesellschafter die vereinbarten Geldeinlagen. Als alleinige Geschäftsführung prüfst Du den Eingang und die freie Verfügung über das Geld. Die Person ist dieselbe; die Aufgaben der beiden Rollen bleiben verschieden.
Hier geht es um Geldeinlagen bei der Gründung. Der Gesellschaftsvertrag legt fest, was Du leisten musst. Ein Zahlungsauftrag, eine eingegangene Zahlung und Deine Versicherung in der Handelsregisteranmeldung sind unterschiedliche Dinge.
Die Einzahlung folgt der notariellen Gründung. Du leistest an die dadurch errichtete GmbH in Gründung.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.